Betriebsratswahlen 2026

Die Betriebsratswahlen 2026 bezeichnen die regelmäßigen Wahlen der Arbeitnehmervertretungen in deutschen Betrieben der Privatwirtschaft, die turnusgemäß zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 stattfinden. Grundlage für diese Wahlen ist das Betriebsverfassungsgesetz, das eine vierjährige Amtszeit für die gewählten Gremien vorsieht. In diesem Zeitraum bestimmen die Beschäftigten ihre Vertreter, die ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten wahrnehmen. Die Wahlen finden in allen Betrieben statt, welche die gesetzlichen Voraussetzungen von in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern erfüllen.