Die Anfechtung einer Betriebsratswahl ist ein arbeitsgerichtliches Verfahren, mit dem die Gültigkeit einer bereits durchgeführten Wahl aufgrund von Verstößen gegen wesentliche Wahlvorschriften überprüft wird. Anfechtungsberechtigt sind mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Voraussetzung ist, dass durch den Verstoß gegen Wahlvorschriften das Wahlergebnis hätte geändert oder beeinflusst werden können. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung wird die Wahl für ungültig erklärt, was in der Regel eine Neuwahl des Betriebsrats erforderlich macht.

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