Die nächsten regulären Betriebsratswahlen finden in Deutschland zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 statt. Außerhalb dieses Turnus können jedoch außerordentliche Wahlen erforderlich sein, beispielsweise bei Rücktritt des Betriebsrats oder wenn die Anzahl der Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl sinkt. In solchen Fällen muss eine Neuwahl eingeleitet werden, um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sicherzustellen. Die Wahl erfolgt nach den gleichen Regeln wie eine reguläre Betriebsratswahl gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
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