Betriebsratswahl 2018

Die Betriebs­rats­wahl 2018 bezieht sich auf die Wahl der Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in einem Unter­neh­men. Die­se Wahl fin­det in der Regel alle vier Jah­re statt und dient dazu, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten und mit­zu­ge­stal­ten. Die gewähl­ten Betriebs­rä­te haben ver­schie­de­ne Auf­ga­ben, wie bei­spiels­wei­se die Mit­be­stim­mung bei Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten, Arbeits­be­din­gun­gen und der Ein­hal­tung von Arbeitnehmerrechten.


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    Die Betriebsratswahl – Zeitpunkt der Wahl, Wahlrecht und Wahlanfechtung

    Die Betriebsratswahl – Zeitpunkt der Wahl, Wahlrecht und Wahlanfechtung Die wesent­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen der Betriebs­rats­wahl sind in den §§ 7 bis 20 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) gere­gelt. Die Details der Wahl fin­den sich für die weit­aus meis­ten Betrie­be in der Ers­ten Ver­ord­nung zur Durch­füh­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (Wahl­ord­nung – WO).   1. Zeitpunkt der Betriebsratswahl Der Zeit­punkt der Betriebs­rats­wahl ist…