Betriebsratsvergütung

Die Betriebsratsvergütung bezeichnet die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Mitglieder des Betriebsrats während der Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Da das Betriebsratsamt ein unentgeltliches Ehrenamt ist, erhalten die Mitglieder kein spezielles Gehalt, sondern werden nach dem Lohnausfallprinzip so vergütet, als ob sie normal gearbeitet hätten. Dabei dürfen sie aufgrund ihrer Tätigkeit weder finanziell benachteiligt noch gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern bevorzugt werden. Die Höhe der Vergütung muss zudem die hypothetische berufliche Entwicklung berücksichtigen, die das Mitglied ohne die Übernahme des Mandats voraussichtlich genommen hätte.


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    Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes 2024: Hintergrund und Auswirkungen

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