Betriebsratsbeschluss

Ein Betriebs­rats­be­schluss ist eine Ent­schei­dung, die von einem Betriebs­rat gefasst wird. Die­ser Beschluss betrifft in der Regel Ange­le­gen­hei­ten, die die Arbeit­neh­mer im Betrieb betref­fen, wie zum Bei­spiel Arbeits­zei­ten, Arbeits­be­din­gun­gen oder die Ein­füh­rung neu­er Rege­lun­gen. Der Betriebs­rats­be­schluss ist bin­dend für den Arbeit­ge­ber und muss von die­sem umge­setzt wer­den, sofern er nicht gegen gel­ten­des Recht verstößt.


  • BAG: Keine Anscheinsvollmacht bei Betriebsvereinbarungen

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    BAG: Keine Anscheinsvollmacht bei Betriebsvereinbarungen

    Eigent­lich ist im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz klar gere­gelt, wie ein Betriebs­rats­be­schluss gefasst wird: Die Betriebs­rats­mit­glie­der wer­den vom Vor­sit­zen­den zu einer Sit­zung ein­ge­la­den. In der Ein­la­dung wer­den die Tages­ord­nungs­punk­te genannt und die Mit­glie­der stim­men dann zusam­men über die zu beschlie­ßen­den Din­ge ab (§ 29 Abs. 2 BetrVG und § 33 Abs. 1 BetrVG). Auch eine nach­träg­li­che Beschluss­fas­sung ist…