Eine Betriebsänderung bezeichnet tiefgreifende Veränderungen in einem Unternehmen, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben können. Dazu zählen etwa die Stilllegung, Verlagerung oder der Zusammenschluss von Betrieben sowie grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation oder Arbeitsmethoden. Solche Maßnahmen sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und erfordern die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats. Ziel ist es, durch Interessenausgleich und Sozialplan die sozialen Folgen für die Mitarbeitenden abzufedern und faire Lösungen zu finden.
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Ein Sozialplan regelt Nachteile bei Betriebsänderungen. Erfahren Sie mehr über rechtliche Pflichten, Verhandlungen, Regelungen und freiwillige Leistungen wie Abfindungen.