Betriebsänderung

Eine Betriebs­än­de­rung bezeich­net tief­grei­fen­de Ver­än­de­run­gen in einem Unter­neh­men, die erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Beleg­schaft haben kön­nen. Dazu zäh­len etwa die Still­le­gung, Ver­la­ge­rung oder der Zusam­men­schluss von Betrie­ben sowie grund­le­gen­de Ände­run­gen der Betriebs­or­ga­ni­sa­ti­on oder Arbeits­me­tho­den. Sol­che Maß­nah­men sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt und erfor­dern die früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung des Betriebs­rats. Ziel ist es, durch Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan die sozia­len Fol­gen für die Mit­ar­bei­ten­den abzu­fe­dern und fai­re Lösun­gen zu fin­den.