Eine Betriebsänderung bezeichnet tiefgreifende Veränderungen in einem Unternehmen, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben können. Dazu zählen etwa die Stilllegung, Verlagerung oder der Zusammenschluss von Betrieben sowie grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation oder Arbeitsmethoden. Solche Maßnahmen sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und erfordern die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats. Ziel ist es, durch Interessenausgleich und Sozialplan die sozialen Folgen für die Mitarbeitenden abzufedern und faire Lösungen zu finden.

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Wichtige Infos zum Betriebsübergang nach § 613a BGB: Erfahren Sie alles über Kündigungsschutz, Widerspruchsrecht und die Mitbestimmung des Betriebsrats.

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Das LAG Baden-Württemberg entschied: Wird ein Betriebsrat erst nach Beginn einer Betriebsänderung gegründet, besteht kein erzwingbarer Anspruch auf einen Sozialplan.

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Erfahren Sie, wie Betriebsräte Transformationen proaktiv mitgestalten, ihre Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen und Digitalisierung nutzen und Mitarbeiterinteressen sichern.

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Ein Sozialplan regelt Nachteile bei Betriebsänderungen. Erfahren Sie mehr über rechtliche Pflichten, Verhandlungen, Regelungen und freiwillige Leistungen wie Abfindungen.