Außerordentliche Betriebsratswahl

Eine außer­or­dent­li­che Betriebs­rats­wahl fin­det außer­halb des regu­lä­ren Wahl­zy­klus statt, wenn bestimm­te Bedin­gun­gen ein­tre­ten. Dazu gehört bei­spiels­wei­se, wenn der bestehen­de Betriebs­rat voll­stän­dig zurück­tritt, auf­ge­löst wird oder die Anzahl der Mit­glie­der unter die gesetz­li­che Min­dest­an­zahl sinkt. In sol­chen Fäl­len muss eine Neu­wahl ein­ge­lei­tet wer­den, um die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer sicher­zu­stel­len. Die Wahl erfolgt nach den glei­chen Regeln wie eine regu­lä­re Betriebs­rats­wahl gemäß dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG).