Eine außerordentliche Betriebsratswahl findet außerhalb des regulären Wahlzyklus statt, wenn bestimmte Bedingungen eintreten. Dazu gehört beispielsweise, wenn der bestehende Betriebsrat vollständig zurücktritt, aufgelöst wird oder die Anzahl der Mitglieder unter die gesetzliche Mindestanzahl sinkt. In solchen Fällen muss eine Neuwahl eingeleitet werden, um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sicherzustellen. Die Wahl erfolgt nach den gleichen Regeln wie eine reguläre Betriebsratswahl gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
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