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Das Arbeitsgericht Aachen hat am 23. April 2024 unter dem Aktenzeichen 2 BV 56/23 entschieden, dass die Auslieferungsfahrer eines Lieferdienstes im Liefergebiet Aachen einen eigenständigen Betriebsrat wählen dürfen. Diese bahnbrechende Entscheidung betrifft nicht nur die Rechte der Arbeitnehmer, sondern auch die strukturelle Organisation in digital gesteuerten Arbeitsumgebungen. Im Mai 2023 wählten die Auslieferungsfahrer des Lieferdienstes…