Die Aufzeichnung von Telefongesprächen bezeichnet das technische Festhalten und Speichern der akustischen Inhalte eines Telefonats auf einem digitalen oder analogen Datenträger. Dieser Vorgang dient häufig der Dokumentation von Absprachen, der Beweissicherung oder der Qualitätssicherung im Kundenservice. Aus rechtlicher Sicht ist die explizite Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer zwingend erforderlich, da eine unbefugte Aufnahme die Vertraulichkeit des Wortes verletzt. Somit ermöglicht die Aufzeichnung eine spätere Überprüfung des Gesprächsverlaufs unter Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen.