Aufzeichnung von Telefongesprächen

Die Auf­zeich­nung von Tele­fon­ge­sprä­chen bezeich­net das tech­ni­sche Fest­hal­ten und Spei­chern der akus­ti­schen Inhal­te eines Tele­fo­nats auf einem digi­ta­len oder ana­lo­gen Daten­trä­ger. Die­ser Vor­gang dient häu­fig der Doku­men­ta­ti­on von Abspra­chen, der Beweis­si­che­rung oder der Qua­li­täts­si­che­rung im Kun­den­ser­vice. Aus recht­li­cher Sicht ist die expli­zi­te Ein­wil­li­gung aller Gesprächs­teil­neh­mer zwin­gend erfor­der­lich, da eine unbe­fug­te Auf­nah­me die Ver­trau­lich­keit des Wor­tes ver­letzt. Somit ermög­licht die Auf­zeich­nung eine spä­te­re Über­prü­fung des Gesprächs­ver­laufs unter Ein­hal­tung gesetz­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen.


  • Grundlagen des Mitarbeiterdatenschutzes in Call-Centern

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    Grundlagen des Mitarbeiterdatenschutzes in Call-Centern

    Die Digi­ta­li­sie­rung der Arbeits­welt hat die Daten­schutz­an­for­de­run­gen in Call-Cen­tern stark ver­än­dert. Mit­ar­bei­ter­da­ten­schutz steht im Mit­tel­punkt, da per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten täg­lich ver­ar­bei­tet wer­den. Dies umfasst alles von Kun­den­ge­sprä­chen bis hin zur Leis­tungs­über­wa­chung der Ange­stell­ten. Die DSGVO und das BDSG set­zen den recht­li­chen Rah­men, inner­halb des­sen Call-Cen­ter agie­ren müs­sen, um den Daten­schutz zu gewähr­leis­ten. Der Betriebs­rat spielt eine…