Das Kürzel “ArbG Berlin” steht für das Arbeitsgericht Berlin. Es handelt sich dabei um eine spezialisierte Gerichtsinstanz, die für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Das Arbeitsgericht Berlin entscheidet über Klagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in erster Instanz und verfolgt das Ziel, gerechte und rechtssichere Urteile im Arbeitsrecht zu fällen.
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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2017 — 24 Ca 4261/17 — Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Trainers für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin der mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen gefilmt hat, wirksam ist. Der Trainer für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin hatte sich gegen seine fristlose Kündigung gewehrt. Er hatte in der…