Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeits­ge­richts­bar­keit ist ein eigen­stän­di­ger Zweig der deut­schen Jus­tiz, der sich aus­schließ­lich mit arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten befasst. Sie umfasst die Arbeits­ge­rich­te, Lan­des­ar­beits­ge­rich­te und das Bun­des­ar­beits­ge­richt. Ihre Auf­ga­be ist es, Kon­flik­te zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern schnell und effi­zi­ent zu lösen, um den Arbeits­frie­den zu wah­ren.