Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist ein eigenständiger Zweig der deutschen Justiz, der sich ausschließlich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten befasst. Sie umfasst die Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht. Ihre Aufgabe ist es, Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell und effizient zu lösen, um den Arbeitsfrieden zu wahren.