Arbeitsgerichte

Arbeits­ge­rich­te sind spe­zi­el­le Gerich­te in Deutsch­land, die für die Klä­rung von Strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern zustän­dig sind. Sie gehö­ren zur Arbeits­ge­richts­bar­keit und ent­schei­den über Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Lohn­for­de­run­gen und ande­re arbeits­recht­li­che Kon­flik­te. Ihr Ziel ist es, eine schnel­le und fai­re Lösung in arbeits­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zu fin­den.