Arbeitsgericht Hamburg

Das Arbeits­ge­richt Ham­burg ist eine gericht­li­che Ein­rich­tung, die sich mit arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern befasst. Es ist die ers­te Instanz in der Gerichts­bar­keit der Arbeits­sa­chen. Zu den häu­fig ver­han­del­ten The­men gehö­ren Kün­di­gun­gen, Arbeits­ent­gel­te, Arbeits­zei­ten und Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeitsplatz.