Arbeitsgericht Aachen

Das Arbeits­ge­richt Aachen ist ein Gericht der ers­ten Instanz inner­halb der Arbeits­ge­richts­bar­keit des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len. Es hat sei­nen Sitz in Aachen und ist ört­lich für Rechts­strei­tig­kei­ten aus der Städ­te­re­gi­on Aachen sowie den Krei­sen Düren und Heins­berg zustän­dig. Das Gericht ent­schei­det ins­be­son­de­re über zivil­recht­li­che Strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern sowie über Ange­le­gen­hei­ten aus der Betriebs­ver­fas­sung. Die Ver­hand­lun­gen wer­den vor Kam­mern geführt, die mit einem Berufs­rich­ter sowie je einem ehren­amt­li­chen Rich­ter aus den Krei­sen der Arbeit­ge­ber und der Arbeit­neh­mer besetzt sind.


  • Arbeitsgericht Aachen stärkt Betriebsratsrechte für Lieferfahrer in Aachen

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    Arbeitsgericht Aachen stärkt Betriebsratsrechte für Lieferfahrer in Aachen

    Das Arbeits­ge­richt Aachen hat am 23. April 2024 unter dem Akten­zei­chen 2 BV 56/23 ent­schie­den, dass die Aus­lie­fe­rungs­fah­rer eines Lie­fer­diens­tes im Lie­fer­ge­biet Aachen einen eigen­stän­di­gen Betriebs­rat wäh­len dür­fen. Die­se bahn­bre­chen­de Ent­schei­dung betrifft nicht nur die Rech­te der Arbeit­neh­mer, son­dern auch die struk­tu­rel­le Orga­ni­sa­ti­on in digi­tal gesteu­er­ten Arbeits­um­ge­bun­gen. Im Mai 2023 wähl­ten die Aus­lie­fe­rungs­fah­rer des Lie­fer­diens­tes…