Das Arbeitsgericht Aachen ist ein Gericht der ersten Instanz innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Es hat seinen Sitz in Aachen und ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren und Heinsberg zuständig. Das Gericht entscheidet insbesondere über zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie über Angelegenheiten aus der Betriebsverfassung. Die Verhandlungen werden vor Kammern geführt, die mit einem Berufsrichter sowie je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besetzt sind.

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Das Arbeitsgericht Aachen hat am 23. April 2024 unter dem Aktenzeichen 2 BV 56/23 entschieden, dass die Auslieferungsfahrer eines Lieferdienstes im Liefergebiet Aachen einen eigenständigen Betriebsrat wählen dürfen. Diese bahnbrechende Entscheidung betrifft nicht nur die Rechte der Arbeitnehmer, sondern auch die strukturelle Organisation in digital gesteuerten Arbeitsumgebungen. Im Mai 2023 wählten die Auslieferungsfahrer des Lieferdienstes…