Arbeitnehmerdatenschutz

Der Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz bezieht sich auf den Schutz der pri­va­ten Daten von Arbeit­neh­mern durch den Arbeit­ge­ber. Dies umfasst Infor­ma­tio­nen wie per­sön­li­che Kon­takt­da­ten, Krank­heits­his­to­rie und Gehalts­da­ten. Der Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz gewähr­leis­tet, dass die­se Daten ver­trau­lich behan­delt und nur für legi­ti­me Zwe­cke ver­wen­det wer­den dür­fen, um die Pri­vat­sphä­re der Arbeit­neh­mer zu wah­ren und Dis­kri­mi­nie­run­gen zu ver­hin­dern. Dazu gehö­ren auch Maß­nah­men wie Zugriffs­be­schrän­kun­gen, Daten­si­cher­heit und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Arbeit­ge­bers gegen­über den Arbeitnehmern.


  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

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    Datenschutz im Arbeitsverhältnis: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

    In der heu­ti­gen digi­ta­li­sier­ten Welt spielt der Daten­schutz eine immer wich­ti­ge­re Rol­le, ins­be­son­de­re im Arbeits­ver­hält­nis. Die­ser Arti­kel ver­sucht einen gro­ben Über­blick über den Daten­schutz am Arbeits­platz zu geben und zu erläu­tern, was Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer in Bezug auf das Arbeits­recht und die DSGVO wis­sen müs­sen. Lesen Sie wei­ter, um zu erfah­ren, wel­che Rech­te und Pflich­ten…