Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ist ein Gesetz, das darauf abzielt, die Arbeitswelt an die Anforderungen der Zukunft anzupassen. Es beinhaltet Maßnahmen zur Förderung von Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit in Unternehmen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, um den Herausforderungen des technologischen Wandels gerecht zu werden. Das Gesetz soll auch die Arbeitsbedingungen verbessern und die soziale Absicherung der Arbeitnehmer stärken.
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Gute Nachricht für Betriebsräte: Der Bundestag hat am 23. April 2020 eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) beschlossen, durch die die Arbeit der Betriebsräte in Zeiten der Coronakrise erleichtert und ihre Handlungsfähigkeit sichergestellt werden soll. Nachdem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits in einer Ministererklärung dazu aufgerufen hat, die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in der Covid-19-Krise sicherzustellen, hat…