Arbeit-von-morgen-Gesetz

Das Arbeit-von-mor­gen-Gesetz ist ein Gesetz, das dar­auf abzielt, die Arbeits­welt an die Anfor­de­run­gen der Zukunft anzu­pas­sen. Es beinhal­tet Maß­nah­men zur För­de­rung von Inno­va­ti­on, Digi­ta­li­sie­rung und Nach­hal­tig­keit in Unter­neh­men. Ziel ist es, Arbeits­plät­ze zu sichern und neue Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten zu schaf­fen, um den Her­aus­for­de­run­gen des tech­no­lo­gi­schen Wan­dels gerecht zu wer­den. Das Gesetz soll auch die Arbeits­be­din­gun­gen ver­bes­sern und die sozia­le Absi­che­rung der Arbeit­neh­mer stärken.


  • Betriebsräte aufgepasst: Arbeit-von-morgen-Gesetz

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    Betriebsräte aufgepasst: Arbeit-von-morgen-Gesetz

    Gute Nach­richt für Betriebs­rä­te: Der Bun­des­tag hat am 23. April 2020 eine befris­te­te Ände­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) beschlos­sen, durch die die Arbeit der Betriebs­rä­te in Zei­ten der Coro­na­kri­se erleich­tert und ihre Hand­lungs­fä­hig­keit sicher­ge­stellt wer­den soll. Nach­dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) bereits in einer Minis­ter­er­klä­rung dazu auf­ge­ru­fen hat, die Arbeits­fä­hig­keit der Betriebs­rä­te in der Covid-19-Kri­se sicher­zu­stel­len, hat…