Anwaltschaft

Anwalt­schaft bezeich­net die Gesamt­heit der zuge­las­se­nen Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te, die ihre Man­dan­ten in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten bera­ten und vor Gericht ver­tre­ten. Sie bil­det eine unab­hän­gi­ge Säu­le der Rechts­pfle­ge und trägt zur Wah­rung von Rechts­staat­lich­keit und Gerech­tig­keit bei. Neben der Pro­zess­ver­tre­tung umfasst die Tätig­keit auch Ver­trags­ge­stal­tung, Media­ti­on und außer­ge­richt­li­che Streit­bei­le­gung. Die Anwalt­schaft unter­liegt berufs­recht­li­chen Rege­lun­gen, die ihre Unab­hän­gig­keit, Ver­schwie­gen­heit und die Inter­es­sen­wah­rung der Man­dan­ten sicher­stel­len.


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    Das neue Rechtsgebiet „KI-Recht“

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