Anwaltschaft bezeichnet die Gesamtheit der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten beraten und vor Gericht vertreten. Sie bildet eine unabhängige Säule der Rechtspflege und trägt zur Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit bei. Neben der Prozessvertretung umfasst die Tätigkeit auch Vertragsgestaltung, Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung. Die Anwaltschaft unterliegt berufsrechtlichen Regelungen, die ihre Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und die Interessenwahrung der Mandanten sicherstellen.
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