Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn eine Person aufgrund des Verhaltens einer anderen Person den Anschein erweckt, dass diese über eine Vollmacht verfügt. Obwohl keine tatsächliche Vollmacht besteht, kann die handelnde Person dennoch rechtlich bindende Handlungen im Namen der vermeintlich bevollmächtigten Person vornehmen. Die Anscheinsvollmacht basiert auf dem Vertrauen Dritter in den Anschein einer Vollmacht und kann im Einzelfall zu rechtlichen Konsequenzen führen.