Anrechnung

Die Anrech­nung bezeich­net die Aner­ken­nung von bereits erbrach­ten Leis­tun­gen oder Qua­li­fi­ka­tio­nen. Dabei wer­den die­se auf einen bestimm­ten Stu­di­en­gang, eine Aus­bil­dung oder eine beruf­li­che Tätig­keit ange­rech­net. Die Anrech­nung ermög­licht es, bereits erwor­be­ne Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten zu berück­sich­ti­gen und ver­kürzt somit die Dau­er einer wei­te­ren Aus­bil­dung oder eines Stu­di­ums. Sie dient der indi­vi­du­el­len För­de­rung und Aner­ken­nung von bereits erbrach­ten Leistungen.


  • Was muss ich beachten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreiben soll?

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    Was muss ich beachten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreiben soll?

    Arbeits­ver­trä­ge kön­nen auf ver­schie­de­ne Wei­se been­det wer­den, und zwei wich­ti­ge recht­li­che Instru­men­te dafür sind der Auf­he­bungs­ver­trag und der Abwick­lungs­ver­trag. Bei­de Ver­trä­ge haben unter­schied­li­che Funk­tio­nen und Anfor­de­run­gen, die es zu ver­ste­hen gilt, bevor eine Unter­schrift geleis­tet wird. Was ist ein Aufhebungsvertrag? Ein Auf­he­bungs­ver­trag ist eine ein­ver­nehm­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zur Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Er been­det…