Das AGG steht für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es soll Diskriminierung verhindern und Gleichbehandlung fördern. Das AGG schützt vor Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Es gilt unter anderem im Arbeitsleben, aber auch bei Alltagsgeschäften wie dem Mieten einer Wohnung. Wenn man sich diskriminiert fühlt, kann man sich auf das AGG berufen und beispielsweise Schadensersatz fordern.
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Diskriminierung am Arbeitsplatz? Erfahren Sie Ihre Rechte nach dem AGG, Schutzmaßnahmen im Betrieb und konkrete Schritte, um sich erfolgreich zu wehren.
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Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten hart, liefern konstant gute Ergebnisse und erwarten daher eine Beförderung oder zumindest eine Gehaltserhöhung. Doch trotz Ihrer Leistungen werden immer wieder dieselben Kollegen bevorzugt. Das sorgt nicht nur für Frustration, sondern wirft auch Fragen nach der Fairness und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz auf. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes…