AGG

Das AGG steht für das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz. Es soll Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern und Gleich­be­hand­lung för­dern. Das AGG schützt vor Benach­tei­li­gun­gen auf­grund von Geschlecht, eth­ni­scher Her­kunft, Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung, Behin­de­rung, Alter oder sexu­el­ler Iden­ti­tät. Es gilt unter ande­rem im Arbeits­le­ben, aber auch bei All­tags­ge­schäf­ten wie dem Mie­ten einer Woh­nung. Wenn man sich dis­kri­mi­niert fühlt, kann man sich auf das AGG beru­fen und bei­spiels­wei­se Scha­dens­er­satz fordern.