9 AZR 104/24

Das Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts mit dem Akten­zei­chen 9 AZR 104/24 stellt klar, dass ein Ver­zicht auf den gesetz­li­chen Min­dest­ur­laub im Rah­men eines Pro­zess­ver­gleichs unwirk­sam ist. Das bedeu­tet: Arbeit­neh­mer kön­nen nicht rechts­gül­tig auf die­sen Urlaub ver­zich­ten, selbst wenn sie einem Ver­gleich im Gerichts­ver­fah­ren zustim­men. Der gesetz­li­che Anspruch auf Min­dest­ur­laub bleibt damit geschützt. Die­se Ent­schei­dung stärkt die Rech­te von Beschäf­tig­ten und betont die Unver­zicht­bar­keit arbeits­recht­li­cher Stan­dards.