Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit dem Aktenzeichen 9 AZR 104/24 stellt klar, dass ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Rahmen eines Prozessvergleichs unwirksam ist. Das bedeutet: Arbeitnehmer können nicht rechtsgültig auf diesen Urlaub verzichten, selbst wenn sie einem Vergleich im Gerichtsverfahren zustimmen. Der gesetzliche Anspruch auf Mindesturlaub bleibt damit geschützt. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Beschäftigten und betont die Unverzichtbarkeit arbeitsrechtlicher Standards.
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BAG-Urteil 9 AZR 104/24: Erfahren Sie, warum ein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im Prozessvergleich unwirksam ist und welche Folgen dies hat.