6 TaBV 1585/16

Der Begriff “6 TaBV 1585/16” bezieht sich auf eine bestimm­te Gerichts­ent­schei­dung oder Akten­num­mer im Bereich des Tarif­ver­trags­rechts. Es han­delt sich um eine spe­zi­fi­sche Fall­num­mer, die zur Iden­ti­fi­zie­rung und Refe­ren­zie­rung des ent­spre­chen­den Rechts­falls ver­wen­det wird. Die genaue Bedeu­tung und Hin­ter­grün­de kön­nen nur durch wei­te­re Recher­che oder Kon­tex­tua­li­sie­rung ermit­telt werden.


  • /

    Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE auf Antrag von ver.di

    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat den Antrag der Ver­ein­ten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di auf Fest­stel­lung der Unwirk­sam­keit der Mit­be­stim­mungs­ver­ein­ba­rung bei der Zalan­do SE für unzu­läs­sig gehal­ten und damit die Ent­schei­dung des Arbeits­ge­richts Ber­lin (Pres­se­mit­tei­lung Nr. 28/16 vom 04.07.2016) bestätigt. Eine Gesell­schaft euro­päi­schen Rechts (Socie­tas Euro­paea – SE) wird aus­ge­hend von bereits bestehen­den Gesell­schaf­ten gegrün­det. Hier­bei ist nach dem…