§ 44b SGB II

Paragraph 44b SGB II regelt die Bildung der sogenannten gemeinsamen Einrichtungen, die im Alltag meist als Jobcenter bezeichnet werden. Diese Vorschrift verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger dazu, ihre Aufgaben bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeinsam wahrzunehmen. Ziel ist es, den betroffenen Bürgern alle Leistungen und Beratungen unter einem Dach und aus einer Hand anzubieten. Damit bildet der Paragraph die rechtliche Grundlage für die organisatorische Zusammenarbeit der verschiedenen Träger auf lokaler Ebene.


  • TV-BA vs. TVöD im Jobcenter

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    TV-BA vs. TVöD im Jobcenter

    Unterschiedliche Vergütung im Jobcenter? Erfahren Sie, warum TV-BA und TVöD zu abweichenden Eingruppierungen führen und wann eine arbeitsrechtliche Überprüfung sinnvoll ist.