§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG


  • Datenschutzkonzept für den Betriebsrat: Ein unverzichtbarer Leitfaden zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten

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    Datenschutzkonzept für den Betriebsrat: Ein unverzichtbarer Leitfaden zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten

    Das Bewusst­sein für Daten­schutz hat in der digi­ta­len Ära neue Höhen erreicht, beson­ders im Arbeits­um­feld. Für den Betriebs­rat ergibt sich hier­aus eine dop­pel­te Her­aus­for­de­rung: Einer­seits muss er die per­sön­li­chen Daten der Arbeit­neh­mer schüt­zen, ande­rer­seits ist er durch sei­ne Auf­ga­ben oft gezwun­gen, sen­si­ble Infor­ma­tio­nen zu ver­ar­bei­ten. Jüngs­te Gerichts­ent­schei­dun­gen unter­strei­chen die Not­wen­dig­keit, dass Betriebs­rä­te ein effek­ti­ves Daten­schutz­kon­zept…