Was sind die Schwerpunkte der ibp.Kanzlei im Arbeitsrecht?

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Die ibp.Kanzlei ist eine Rechts­an­walts­kanz­lei, die sich aus­schließ­lich auf das Arbeits­recht spe­zia­li­siert hat. Die Kanz­lei ver­tritt Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te in allen Berei­chen des Arbeits­rechts, wie zum Beispiel:

  • Kün­di­gungs­schutz
  • Abfin­dung
  • Abmah­nung
  • Arbeits­ver­trag
  • Arbeits­zeug­nis
  • Betriebs­rat
  • Betriebs­ver­ein­ba­rung
  • Mob­bing
  • Dis­kri­mi­nie­rung
  • Teil­zeit
  • Befris­tung
  • Urlaub
  • Krank­heit
  • Mut­ter­schutz
  • Eltern­zeit

Die Kanz­lei ver­fügt über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und Fach­wis­sen im Arbeits­recht und bie­tet eine indi­vi­du­el­le und kom­pe­ten­te Bera­tung und Ver­tre­tung für Ihre arbeits­recht­li­chen Anliegen.