Wie läuft eine Erstberatung bei der ibp.Kanzlei ab?

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Eine Erst­be­ra­tung bei der ibp.Kanzlei dient dazu, Ihre arbeits­recht­li­che Situa­ti­on zu ana­ly­sie­ren, Ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten auf­zu­zei­gen und eine Stra­te­gie für das wei­te­re Vor­ge­hen zu ent­wi­ckeln. Eine Erst­be­ra­tung dau­ert in der Regel zwi­schen 30 und 60 Minu­ten, je nach Kom­ple­xi­tät Ihrer Angelegenheit.

Bei einer Erst­be­ra­tung wer­den Sie von einem qua­li­fi­zier­ten Rechts­an­walt oder einer qua­li­fi­zier­ten Rechts­an­wäl­tin der ibp.Kanzlei bera­ten, der oder die sich auf das Arbeits­recht spe­zia­li­siert hat. Sie kön­nen dabei zwi­schen einer per­sön­li­chen Bera­tung in der Kanz­lei oder einer tele­fo­ni­schen Bera­tung wählen.

Bei einer Erst­be­ra­tung wer­den fol­gen­de Schrit­te durchgeführt:

  • Der Rechts­an­walt oder die Rechts­an­wäl­tin stellt sich vor und erklärt Ihnen den Ablauf und die Kos­ten der Erstberatung.
  • Der Rechts­an­walt oder die Rechts­an­wäl­tin fragt Sie nach Ihrem Anlie­gen und hört Ihnen auf­merk­sam zu.
  • Der Rechts­an­walt oder die Rechts­an­wäl­tin prüft die von Ihnen mit­ge­brach­ten oder zuge­sand­ten Unter­la­gen, wie zum Bei­spiel Ihren Arbeits­ver­trag, Ihre Kün­di­gung, Ihr Arbeits­zeug­nis oder Ihre Abmahnung.
  • Der Rechts­an­walt oder die Rechts­an­wäl­tin erläu­tert Ihnen die recht­li­che Lage, Ihre Rech­te und Pflich­ten, Ihre Erfolgs­aus­sich­ten und Ihre Risiken.
  • Der Rechts­an­walt oder die Rechts­an­wäl­tin schlägt Ihnen eine geeig­ne­te Vor­ge­hens­wei­se vor, wie zum Bei­spiel eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung, eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge, eine Abfin­dungs­ver­hand­lung oder eine Zeugnisberichtigung.
  • Der Rechts­an­walt oder die Rechts­an­wäl­tin beant­wor­tet Ihre Fra­gen und klärt Ihre Zweifel.
  • Der Rechts­an­walt oder die Rechts­an­wäl­tin bespricht mit Ihnen das wei­te­re Vor­ge­hen und die nächs­ten Schrit­te. Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie den Rechts­an­walt oder die Rechts­an­wäl­tin mit der wei­te­ren Ver­tre­tung Ihrer Ange­le­gen­heit beauftragen.

Eine Erst­be­ra­tung bei der ibp.Kanzlei ist ver­trau­lich und unver­bind­lich. Sie ent­schei­den selbst, ob Sie den Rechts­an­walt oder die Rechts­an­wäl­tin mit der wei­te­ren Ver­tre­tung Ihrer Ange­le­gen­heit beauf­tra­gen wol­len oder nicht.