KI im Vergabewesen: Chancen, Risiken und rechtliche Aspekte im Überblick

KI im Vergabewesen: Chancen, Risiken und rechtliche Aspekte im Überblick

Künst­li­che Intel­li­genz (KI) hält Ein­zug in immer mehr Berei­che, so auch in das Ver­ga­be­we­sen. Die Auto­ma­ti­sie­rung von Pro­zes­sen, die Opti­mie­rung von Ent­schei­dun­gen und die Stei­ge­rung der Effi­zi­enz sind nur eini­ge der poten­zi­el­len Vor­tei­le. Aller­dings birgt der Ein­satz von KI auch Risi­ken, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Dis­kri­mi­nie­rung, Trans­pa­renz und recht­li­che Kon­for­mi­tät. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Chan­cen und Risi­ken von KI im Ver­ga­be­we­sen und gibt einen Über­blick über die rele­van­ten recht­li­chen Aspekte.

Grundlagen der Künstlichen Intelligenz im Vergabewesen

Im Kon­text des Ver­ga­be­we­sens bezieht sich Künst­li­che Intel­li­genz (KI) auf den Ein­satz von Algo­rith­men und Model­len des maschi­nel­len Ler­nens, um Auf­ga­ben zu auto­ma­ti­sie­ren, Ent­schei­dun­gen zu unter­stüt­zen und die Effi­zi­enz in Ver­ga­be­pro­zes­sen zu stei­gern. Es geht dar­um, Daten zu ana­ly­sie­ren, Mus­ter zu erken­nen und Vor­her­sa­gen zu tref­fen, um so den Ver­ga­be­pro­zess zu optimieren.

Typi­sche Anwen­dungs­be­rei­che von KI im Ver­ga­be­we­sen umfassen:

  • Auto­ma­ti­sier­te Prü­fung von Ange­bots­un­ter­la­gen: KI-Sys­te­me kön­nen ein­ge­setzt wer­den, um ein­ge­hen­de Ange­bo­te auf for­ma­le Feh­ler, Voll­stän­dig­keit und Ein­hal­tung der Aus­schrei­bungs­kri­te­ri­en zu prü­fen. Dies spart Zeit und Res­sour­cen und redu­ziert das Risi­ko mensch­li­cher Fehler.
  • Bewer­tung von Ange­bo­ten: KI kann ein­ge­setzt wer­den, um Ange­bo­te anhand vor­de­fi­nier­ter Kri­te­ri­en zu bewer­ten und zu gewich­ten. Algo­rith­men des maschi­nel­len Ler­nens kön­nen dabei hel­fen, die bes­ten Ange­bo­te zu iden­ti­fi­zie­ren und eine objek­ti­ve Ent­schei­dungs­fin­dung zu unterstützen.
  • Risi­ko­ana­ly­se und Betrugs­er­ken­nung: KI-Sys­te­me kön­nen ein­ge­setzt wer­den, um Risi­ken im Ver­ga­be­pro­zess zu iden­ti­fi­zie­ren und Betrugs­ver­su­che auf­zu­de­cken. Durch die Ana­ly­se von Daten­mus­tern und Anoma­lien kön­nen ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten erkannt und früh­zei­tig Maß­nah­men ergrif­fen werden.
  • Markt­ana­ly­se und Bedarfs­pro­gno­se: KI kann ein­ge­setzt wer­den, um Markt­da­ten zu ana­ly­sie­ren und Bedarfs­pro­gno­sen zu erstel­len. Dies hilft Ver­ga­be­stel­len, den Bedarf bes­ser zu pla­nen und die rich­ti­gen Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen zu beschaffen.
  • Opti­mie­rung von Aus­schrei­bun­gen: KI kann ver­wen­det wer­den, um den Text von Aus­schrei­bun­gen zu opti­mie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass er klar, prä­zi­se und ver­ständ­lich ist. Dies kann dazu bei­tra­gen, die Anzahl der Rück­fra­gen von Bie­tern zu redu­zie­ren und die Qua­li­tät der Ange­bo­te zu verbessern.

Bei­spie­le für KI-basier­te Tools und Tech­no­lo­gien, die bereits heu­te in Ver­ga­be­ver­fah­ren ein­ge­setzt wer­den, sind Soft­ware­lö­sun­gen zur auto­ma­ti­schen Ange­bots­prü­fung, Platt­for­men zur elek­tro­ni­schen Ver­ga­be mit inte­grier­ten KI-Funk­tio­nen und Tools zur Risi­ko­ana­ly­se und Betrugs­er­ken­nung. Die­se Tools nut­zen Algo­rith­men des Maschi­nel­len Ler­nens, um gro­ße Daten­men­gen zu ver­ar­bei­ten und Erkennt­nis­se zu gewin­nen, die für eine fun­dier­te Ent­schei­dungs­fin­dung im Ver­ga­be­we­sen uner­läss­lich sind.

Chancen der KI im Vergabewesen

Der Ein­satz von KI im Ver­ga­be­we­sen bie­tet eine Viel­zahl von Chan­cen. Einer der Haupt­vor­tei­le ist die Effi­zi­enz­stei­ge­rung. KI-Sys­te­me kön­nen Auf­ga­ben auto­ma­ti­sie­ren, die bis­her manu­ell erle­digt wur­den, wie z.B. die Prü­fung von Ange­bots­un­ter­la­gen oder die Bewer­tung von Ange­bo­ten. Dies spart Zeit und Res­sour­cen und ermög­licht es den Ver­ga­be­stel­len, sich auf stra­te­gi­sche­re Auf­ga­ben zu konzentrieren.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist die Kos­ten­sen­kung. Durch die Auto­ma­ti­sie­rung von Pro­zes­sen und die Opti­mie­rung von Ent­schei­dun­gen kön­nen Ver­ga­be­stel­len ihre Kos­ten sen­ken. Bei­spiels­wei­se kön­nen KI-Sys­te­me hel­fen, die bes­ten Ange­bo­te zu iden­ti­fi­zie­ren und so unnö­ti­ge Aus­ga­ben zu vermeiden.

KI kann auch zu einer ver­bes­ser­ten Ent­schei­dungs­fin­dung bei­tra­gen. Durch die Ana­ly­se gro­ßer Daten­men­gen und die Iden­ti­fi­zie­rung von Mus­tern und Trends kön­nen KI-Sys­te­me fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­gen lie­fern. Dies kann dazu bei­tra­gen, objek­ti­ve­re und trans­pa­ren­te­re Ent­schei­dun­gen zu treffen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on. KI-Sys­te­me kön­nen ein­ge­setzt wer­den, um Risi­ken im Ver­ga­be­pro­zess zu iden­ti­fi­zie­ren und Betrugs­ver­su­che auf­zu­de­cken. Durch die Ana­ly­se von Daten­mus­tern und Anoma­lien kön­nen ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten erkannt und früh­zei­tig Maß­nah­men ergrif­fen wer­den. Dies trägt dazu bei, die Inte­gri­tät des Ver­ga­be­pro­zes­ses zu gewähr­leis­ten und Kor­rup­ti­on zu verhindern.

KI kann auch die Inno­va­ti­on im Ver­ga­be­we­sen för­dern. Durch die Ana­ly­se von Markt­da­ten und die Iden­ti­fi­zie­rung von neu­en Tech­no­lo­gien und Lösun­gen kön­nen KI-Sys­te­me Ver­ga­be­stel­len dabei unter­stüt­zen, inno­va­ti­ve Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen zu beschaf­fen. Dies kann dazu bei­tra­gen, die Qua­li­tät der öffent­li­chen Leis­tun­gen zu ver­bes­sern und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men zu stärken.

Die Anwen­dung von KI im Ver­ga­be­recht ermög­licht eine Opti­mie­rung der Pro­zes­se und eine höhe­re Trans­pa­renz. Dies führt zu einer fai­re­ren Behand­lung aller Bie­ter und trägt zur Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen bei. Durch die auto­ma­ti­sier­te Ana­ly­se von Ange­bo­ten kön­nen bei­spiels­wei­se Dis­kri­mi­nie­run­gen auf­grund von Her­kunft oder Geschlecht ver­mie­den werden.

KI im Ver­ga­be­recht – Poten­tia­le und Risi­ken im Vergleich

Risiken und Herausforderungen beim Einsatz von KI im Vergabewesen

Der Ein­satz von KI im Ver­ga­be­we­sen ver­spricht zahl­rei­che Vor­tei­le, birgt jedoch auch poten­zi­el­le Risi­ken und Her­aus­for­de­run­gen, die sorg­fäl­tig berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Eines der größ­ten Beden­ken ist die algo­rith­mi­sche Vor­ein­ge­nom­men­heit. KI-Sys­te­me ler­nen aus Trai­nings­da­ten, und wenn die­se Daten bereits bestehen­de Vor­ur­tei­le oder Dis­kri­mi­nie­run­gen wider­spie­geln, kann die KI die­se unge­wollt repro­du­zie­ren und ver­stär­ken. Dies kann dazu füh­ren, dass bestimm­te Bewer­ber oder Unter­neh­men sys­te­ma­tisch benach­tei­ligt wer­den, was zu Dis­kri­mi­nie­rung führt. Bei­spiels­wei­se könn­te ein Algo­rith­mus, der auf his­to­ri­schen Daten basiert, in denen bestimm­te Unter­neh­men bevor­zugt wur­den, die­se Prä­fe­renz auch in zukünf­ti­gen Ver­ga­be­ver­fah­ren beibehalten.

Ein wei­te­res Risi­ko ist die man­geln­de Trans­pa­renz von KI-Sys­te­men. Oft­mals sind die Ent­schei­dungs­pro­zes­se von KI-Algo­rith­men schwer nach­voll­zieh­bar, ins­be­son­de­re bei kom­ple­xen Model­len des maschi­nel­len Ler­nens. Dies kann es schwie­rig machen, die Grün­de für eine bestimm­te Ent­schei­dung zu ver­ste­hen und zu über­prü­fen, ob die­se fair und objek­tiv getrof­fen wur­de. Die feh­len­de Nach­voll­zieh­bar­keit kann auch zu Pro­ble­men bei der Haf­tung füh­ren, da es unklar sein kann, wer für Feh­ler oder Schä­den ver­ant­wort­lich ist, die durch KI-Sys­te­me ver­ur­sacht werden.

Auch der Daten­schutz ist ein wich­ti­ger Aspekt, der beim Ein­satz von KI im Ver­ga­be­we­sen berück­sich­tigt wer­den muss. KI-Sys­te­me benö­ti­gen gro­ße Men­gen an Daten, um zu ler­nen und Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Die­se Daten kön­nen sen­si­ble Infor­ma­tio­nen über Bewer­ber, Unter­neh­men und deren Ange­bo­te ent­hal­ten. Es ist daher wich­tig, sicher­zu­stel­len, dass die­se Daten sicher gespei­chert und ver­ar­bei­tet wer­den und dass die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen, ins­be­son­de­re die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), ein­ge­hal­ten werden.

Zusätz­lich erfor­dert der Ein­satz von KI im Ver­ga­be­we­sen spe­zi­fi­sches Fach­wis­sen. Es ist nicht aus­rei­chend, ein­fach eine KI-Lösung zu imple­men­tie­ren. Es bedarf Exper­ten, die die KI-Sys­te­me ver­ste­hen, sie rich­tig kon­fi­gu­rie­ren, die Ergeb­nis­se inter­pre­tie­ren und über­wa­chen kön­nen. Andern­falls besteht die Gefahr, dass die KI-Sys­te­me feh­ler­haf­te oder unfai­re Ent­schei­dun­gen treffen.

Wei­ter­füh­ren­de Quelle:

Rechtliche Aspekte des KI-Einsatzes im Vergabewesen

Der Ein­satz von KI im Ver­ga­be­we­sen unter­liegt einer Viel­zahl von recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und Anfor­de­run­gen. Zunächst ist das Ver­ga­be­recht selbst rele­vant. KI-Sys­te­me müs­sen so kon­zi­piert sein, dass sie die Grund­sät­ze des Ver­ga­be­rechts, wie Trans­pa­renz, Gleich­be­hand­lung und Wett­be­werb, ein­hal­ten. Dies bedeu­tet, dass die Kri­te­ri­en, nach denen die KI-Sys­te­me Ange­bo­te bewer­ten, klar defi­niert und nach­voll­zieh­bar sein müssen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist das Daten­schutz­recht, ins­be­son­de­re die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO). Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch KI-Sys­te­me muss recht­mä­ßig, fair und trans­pa­rent erfol­gen. Dies bedeu­tet, dass die betrof­fe­nen Per­so­nen über die Ver­ar­bei­tung ihrer Daten infor­miert wer­den müs­sen und das Recht haben, Aus­kunft, Berich­ti­gung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen.

Das Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­recht ist eben­falls von Bedeu­tung. KI-Sys­te­me dür­fen nicht dazu ver­wen­det wer­den, Bewer­ber oder Unter­neh­men auf­grund ihrer Ras­se, ihres Geschlechts, ihrer Reli­gi­on oder ande­rer geschütz­ter Merk­ma­le zu dis­kri­mi­nie­ren. Es ist daher wich­tig, sicher­zu­stel­len, dass die Trai­nings­da­ten, die für die KI-Sys­te­me ver­wen­det wer­den, frei von Vor­ur­tei­len sind und dass die Algo­rith­men so kon­zi­piert sind, dass sie kei­ne dis­kri­mi­nie­ren­den Ent­schei­dun­gen treffen.

Ein wich­ti­ger recht­li­cher Aspekt ist auch das geplan­te EU-KI-Gesetz. Die­ses Gesetz soll einen umfas­sen­den Rah­men für die Ent­wick­lung, das Inver­kehr­brin­gen und die Ver­wen­dung von KI-Sys­te­men in der Euro­päi­schen Uni­on schaf­fen. Es ent­hält spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen für Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­me, zu denen auch KI-Sys­te­me gehö­ren könn­ten, die im Ver­ga­be­we­sen ein­ge­setzt wer­den. Das EU-KI-Gesetz sieht unter ande­rem vor, dass Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­me einer Kon­for­mi­täts­be­wer­tung unter­zo­gen wer­den müs­sen, bevor sie in Ver­kehr gebracht wer­den dür­fen, und dass sie bestimm­ten Trans­pa­renz- und Rechen­schafts­pflich­ten unter­lie­gen. Com­pli­ance mit die­sen recht­li­chen Vor­ga­ben ist unerlässlich.

Wei­ter­füh­ren­de Quelle:

Best Practices für den verantwortungsvollen Einsatz von KI im Vergabewesen

Um die Chan­cen von KI im Ver­ga­be­we­sen opti­mal zu nut­zen und gleich­zei­tig die Risi­ken zu mini­mie­ren, ist ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Ansatz uner­läss­lich. Dazu gehört zunächst die Ent­wick­lung von ethi­schen Richt­li­ni­en für den Ein­satz von KI. Die­se Richt­li­ni­en soll­ten die Grund­wer­te der öffent­li­chen Ver­wal­tung wider­spie­geln, wie Trans­pa­renz, Fair­ness, Gleich­be­hand­lung und Rechen­schafts­pflicht. Sie soll­ten auch kla­re Vor­ga­ben für den Umgang mit algo­rith­mi­scher Vor­ein­ge­nom­men­heit und Dis­kri­mi­nie­rung enthalten.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Sicher­stel­lung von Trans­pa­renz und Nach­voll­zieh­bar­keit. Die Ent­schei­dungs­pro­zes­se von KI-Sys­te­men soll­ten so trans­pa­rent wie mög­lich sein, so dass die Grün­de für eine bestimm­te Ent­schei­dung nach­voll­zo­gen wer­den kön­nen. Dies kann bei­spiels­wei­se durch die Doku­men­ta­ti­on der Trai­nings­da­ten, der Algo­rith­men und der Ent­schei­dungs­kri­te­ri­en erfolgen.

Vor der Imple­men­tie­rung von KI-Sys­te­men im Ver­ga­be­we­sen soll­ten Risi­ko­be­wer­tun­gen durch­ge­führt wer­den, um poten­zi­el­le Risi­ken und Her­aus­for­de­run­gen zu iden­ti­fi­zie­ren und geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die­se zu mini­mie­ren. Die Risi­ko­be­wer­tung soll­te sowohl tech­ni­sche als auch recht­li­che und ethi­sche Aspek­te berücksichtigen.

Es ist auch wich­tig, Fach­ex­per­ten in den Pro­zess ein­zu­be­zie­hen. Dies kön­nen sowohl Exper­ten für KI und Daten­wis­sen­schaft als auch Exper­ten für Ver­ga­be­recht und Ethik sein. Die Fach­ex­per­ten kön­nen hel­fen, die KI-Sys­te­me rich­tig zu kon­fi­gu­rie­ren, die Ergeb­nis­se zu inter­pre­tie­ren und die Ein­hal­tung der ethi­schen Richt­li­ni­en und recht­li­chen Anfor­de­run­gen zu überwachen.

Schließ­lich ist es wich­tig, den Ein­satz von KI im Ver­ga­be­we­sen kon­ti­nu­ier­lich zu über­wa­chen und zu eva­lu­ie­ren. Dies ermög­licht es, Feh­ler oder Pro­ble­me früh­zei­tig zu erken­nen und zu behe­ben und die KI-Sys­te­me kon­ti­nu­ier­lich zu ver­bes­sern. Es för­dert das Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und stellt sicher, dass KI im Ver­ga­be­we­sen zum Woh­le der All­ge­mein­heit ein­ge­setzt wird.

Die Zukunft der KI im Vergabewesen

Die Zukunft der KI im Ver­ga­be­we­sen wird von einer zuneh­men­den Inte­gra­ti­on und Ver­fei­ne­rung der bestehen­den Tech­no­lo­gien geprägt sein. Wir kön­nen davon aus­ge­hen, dass KI-gestütz­te Tools immer bes­ser dar­in wer­den, kom­ple­xe Daten­sät­ze zu ana­ly­sie­ren, Mus­ter zu erken­nen und prä­zi­se­re Vor­her­sa­gen zu tref­fen. Dies wird zu einer wei­te­ren Auto­ma­ti­sie­rung von Pro­zes­sen füh­ren, ins­be­son­de­re bei Rou­ti­ne­auf­ga­ben wie der Prü­fung von Ange­bo­ten auf for­ma­le Feh­ler oder der Bewer­tung von Standardkriterien.

Ein wich­ti­ger Trend wird die Ent­wick­lung von erklär­ba­rer KI (XAI) sein. Um das Ver­trau­en in KI-basier­te Ent­schei­dun­gen zu stär­ken und die Trans­pa­renz zu erhö­hen, wer­den Algo­rith­men in Zukunft in der Lage sein müs­sen, ihre Ent­schei­dun­gen nach­voll­zieh­bar zu begrün­den. Dies ist beson­ders wich­tig im sen­si­blen Bereich des Ver­ga­be­we­sens, wo Ent­schei­dun­gen oft weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen haben.

Auch im Bereich der Sprach­ver­ar­bei­tung (NLP) sind wei­te­re Fort­schrit­te zu erwar­ten. KI-Sys­te­me wer­den in der Lage sein, Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen und Ange­bo­te in natür­li­cher Spra­che zu ver­ste­hen und zu ana­ly­sie­ren, was die Effi­zi­enz der Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Auf­trag­ge­bern und Bie­tern verbessert.

Dar­über hin­aus wird die Inte­gra­ti­on von KI mit ande­ren Tech­no­lo­gien, wie bei­spiels­wei­se Block­chain, neue Mög­lich­kei­ten eröff­nen. Block­chain könn­te bei­spiels­wei­se dazu bei­tra­gen, die Inte­gri­tät und Nach­voll­zieh­bar­keit von Ver­ga­be­pro­zes­sen zu gewährleisten.

Die Regu­lie­rung von KI wird eben­falls eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. Das EU-KI-Gesetz wird vor­aus­sicht­lich einen Rah­men für den Ein­satz von KI-Sys­te­men im öffent­li­chen Sek­tor schaf­fen und sicher­stel­len, dass ethi­sche Grund­sät­ze und Men­schen­rech­te gewahrt wer­den. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich Ver­ga­be­stel­len zukünf­tig noch inten­si­ver mit den recht­li­chen Anfor­de­run­gen aus­ee­r­set­zen müssen.

Fazit

Der Ein­satz von KI im Ver­ga­be­we­sen bie­tet ein enor­mes Poten­zi­al zur Effi­zi­enz­stei­ge­rung, Kos­ten­sen­kung und Ver­bes­se­rung der Ent­schei­dungs­fin­dung. Aller­dings ist es wich­tig, die damit ver­bun­de­nen Risi­ken und Her­aus­for­de­run­gen zu erken­nen und zu adres­sie­ren. Eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung, die Berück­sich­ti­gung recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen und ethi­scher Aspek­te sowie die Ein­be­zie­hung von Fach­ex­per­ten sind ent­schei­dend für einen erfolg­rei­chen und ver­ant­wor­tungs­vol­len Ein­satz von KI im Ver­ga­be­we­sen. Die Zukunft wird zei­gen, wie sich die KI-Tech­no­lo­gien wei­ter­ent­wi­ckeln und wel­che neu­en Mög­lich­kei­ten sie für das Ver­ga­be­we­sen eröff­nen. Es liegt an den Akteu­ren im öffent­li­chen Sek­tor, die­se Chan­cen zu nut­zen und gleich­zei­tig die Inte­gri­tät und Trans­pa­renz des Ver­ga­be­we­sens zu wahren.

Weiterführende Quellen

Meta-Angaben

Meta-Title: KI im Ver­ga­be­we­sen: Chan­cen & Risiken

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