Weiterbeschäftigung bezeichnet die Fortführung eines Arbeitsverhältnisses über einen Zeitpunkt hinaus, an dem es ursprünglich enden sollte oder könnte. Dies kann entweder auf einer einvernehmlichen Vertragsverlängerung beruhen oder aufgrund gesetzlicher Regelungen sowie gerichtlicher Anordnungen erfolgen. Häufig spielt der Begriff eine zentrale Rolle bei Kündigungsschutzklagen, wenn Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vorläufig weiterarbeiten möchten. In diesem Kontext dient die Weiterbeschäftigung dazu, den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers trotz einer strittigen Kündigung vorerst zu wahren.

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