Überbrückungshilfen

Überbrückungshilfen sind staatliche Zuschüsse für kleine und mittelständische Unternehmen, die während der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbrüche erlitten haben. Sie dienen der Deckung von betrieblichen Fixkosten und müssen nicht zurückgezahlt werden, sofern die Fördervoraussetzungen, insbesondere die Umsatzrückgänge, in der Schlussabrechnung bestätigt werden. Die Programme (I bis IV) liefen über verschiedene Zeiträume und hatten jeweils angepasste Förderbedingungen.