Technologische Wettbewerbsfähigkeit

Tech­no­lo­gi­sche Wett­be­werbs­fä­hig­keit bezeich­net die Fähig­keit eines Unter­neh­mens oder Wirt­schafts­stand­orts, sich durch tech­no­lo­gi­sche Inno­va­tio­nen und effi­zi­en­te Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren erfolg­reich auf glo­ba­len Märk­ten zu behaup­ten. Sie basiert maß­geb­lich auf kon­ti­nu­ier­li­chen Inves­ti­tio­nen in For­schung und Ent­wick­lung sowie der Ver­füg­bar­keit von hoch­qua­li­fi­zier­ten Fach­kräf­ten und einer moder­nen Infra­struk­tur. Durch einen tech­no­lo­gi­schen Vor­sprung kön­nen neue Markt­an­tei­le gewon­nen, die Pro­duk­ti­vi­tät gestei­gert und eine höhe­re Wert­schöp­fung erzielt wer­den. Damit bil­det sie die ent­schei­den­de Grund­la­ge für lang­fris­ti­ges wirt­schaft­li­ches Wachs­tum und die Siche­rung des gesell­schaft­li­chen Wohl­stands.