Strafverfolgung

Straf­ver­fol­gung bezeich­net die gesetz­lich gere­gel­te Tätig­keit staat­li­cher Behör­den, um began­ge­ne Straf­ta­ten auf­zu­klä­ren und die Ver­ant­wort­li­chen zur Rechen­schaft zu zie­hen. In Deutsch­land sind hier­für pri­mär die Poli­zei und die Staats­an­walt­schaft zustän­dig, die Bewei­se sam­meln und den Tat­her­gang ermit­teln. Ziel des Ver­fah­rens ist es, fest­zu­stel­len, ob ein hin­rei­chen­der Tat­ver­dacht für eine Ankla­ge vor Gericht besteht. Dabei sind die Behör­den ver­pflich­tet, sowohl belas­ten­de als auch ent­las­ten­de Umstän­de unpar­tei­isch zu unter­su­chen.