Strafverfolgung bezeichnet die gesetzlich geregelte Tätigkeit staatlicher Behörden, um begangene Straftaten aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. In Deutschland sind hierfür primär die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuständig, die Beweise sammeln und den Tathergang ermitteln. Ziel des Verfahrens ist es, festzustellen, ob ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage vor Gericht besteht. Dabei sind die Behörden verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Umstände unparteiisch zu untersuchen.

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