Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz

Smart­phone-Nut­zung am Arbeits­platz bezeich­net den Gebrauch von Mobil­te­le­fo­nen wäh­rend der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Arbeits­zeit und am Ort der beruf­li­chen Tätig­keit. Dies umfasst sowohl die dienst­li­che Ver­wen­dung für Tele­fo­na­te und E‑Mails als auch die pri­va­te Nut­zung von sozia­len Medi­en oder Mes­sen­ger­diens­ten. Da die pri­va­te Nut­zung die Kon­zen­tra­ti­on beein­flus­sen kann, wird sie häu­fig durch spe­zi­fi­sche Betriebs­ver­ein­ba­run­gen oder das Direk­ti­ons­recht des Arbeit­ge­bers gere­gelt oder ein­ge­schränkt. In der moder­nen Arbeits­welt gilt das Smart­phone somit als viel­sei­ti­ges Werk­zeug, das jedoch eine kla­re Abgren­zung zwi­schen beruf­li­chen Auf­ga­ben und pri­va­ten Akti­vi­tä­ten erfor­dert.


  • Darf der Arbeitgeber die private Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz verbieten? – Eine Analyse der BAG-Entscheidung

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    Darf der Arbeitgeber die private Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz verbieten? – Eine Analyse der BAG-Entscheidung

    Die Fra­ge, ob Arbeit­ge­ber die pri­va­te Smart­phone-Nut­zung am Arbeits­platz ver­bie­ten dür­fen, ist in der moder­nen Arbeits­welt ein immer wie­der dis­ku­tier­tes The­ma. Die Nut­zung von Smart­phones ist in vie­len Berufs­fel­dern all­ge­gen­wär­tig, doch sie birgt auch das Poten­zi­al für Ablen­kung und Pro­duk­ti­vi­täts­ver­lust. Daher sehen sich Arbeit­ge­ber oft in der Not­wen­dig­keit, kla­re Regeln für die Smart­phone-Nut­zung am Arbeits­platz…