Schutz vor Diskriminierung

Der Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung soll sicher­stel­len, dass nie­mand auf­grund bestimm­ter Merk­ma­le benach­tei­ligt wird. Die­se Merk­ma­le sind bei­spiels­wei­se Geschlecht, eth­ni­sche Her­kunft, Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung, Behin­de­rung, Alter oder sexu­el­le Iden­ti­tät. Das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ver­bie­tet Dis­kri­mi­nie­rung im Arbeits­le­ben und in ande­ren Berei­chen. Bei Ver­stö­ßen kön­nen Betrof­fe­ne Scha­dens­er­satz for­dern.