Schutz vor Diskriminierung

Der Schutz vor Diskriminierung soll sicherstellen, dass niemand aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt wird. Diese Merkmale sind beispielsweise Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Arbeitsleben und in anderen Bereichen. Bei Verstößen können Betroffene Schadensersatz fordern.