Rückforderung Überbrückungshilfe

Die Rückforderung von Überbrückungshilfen erfolgt meist nach der Einreichung der Schlussabrechnung, wenn sich Differenzen zwischen den prognostizierten und tatsächlichen Umsatzzahlen ergeben oder beihilferechtliche Obergrenzen überschritten wurden. Die Bewilligungsstellen prüfen die Anspruchsberechtigung nachträglich detailliert. Gegen unberechtigte Rückforderungsbescheide können Rechtsmittel eingelegt werden, wobei Fristen strikt zu beachten sind.