Rückforderung

Die Rückforderung bezieht sich auf die Rückzahlung bereits gewährter staatlicher Hilfen, insbesondere von Corona-Überbrückungshilfen. Sie kann erfolgen, wenn Förderbedingungen verletzt wurden, Beihilferecht nicht eingehalten wurde oder die EU-Fristen überschritten wurden. Die Rückforderung stellt sicher, dass nur rechtmäßige und berechtigte Unterstützungsleistungen ausbezahlt werden.