Richtlinie

Eine Richt­li­nie ist ein Rechts­akt der Euro­päi­schen Uni­on, der ein bestimm­tes Ziel fest­legt, das alle Mit­glied­staa­ten errei­chen müs­sen. Im Gegen­satz zu Ver­ord­nun­gen schreibt die Richt­li­nie nicht den genau­en Weg vor, wie die­ses Ziel zu errei­chen ist. Die Mit­glied­staa­ten haben statt­des­sen eine Frist, inner­halb der sie die Vor­ga­ben der Richt­li­nie durch eige­ne natio­na­le Geset­ze umset­zen müs­sen. Auf die­se Wei­se ermög­licht die Richt­li­nie eine Anglei­chung der Rechts­ord­nun­gen in der EU, ohne die natio­na­len Beson­der­hei­ten völ­lig zu igno­rie­ren.