Rechtsgebiet

Ein Rechts­ge­biet bezeich­net einen bestimm­ten Bereich des Rechts, der sich mit spe­zi­fi­schen Rechts­nor­men und Rechts­re­geln befasst. Es umfasst ver­schie­de­ne Rechts­be­rei­che wie bei­spiels­wei­se das Straf­recht, Zivil­recht oder Arbeits­recht. Jedes Rechts­ge­biet hat sei­ne eige­nen Geset­ze und Vor­schrif­ten, die für die jewei­li­gen recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen und Pro­ble­me rele­vant sind. Die Ein­tei­lung in Rechts­ge­bie­te dient der Sys­te­ma­ti­sie­rung und ermög­licht eine geziel­te juris­ti­sche Betrach­tung und Bear­bei­tung von Rechtsfragen.