Das Recht auf Auskunft bezeichnet das Recht einer Person, Informationen über ihre personenbezogenen Daten von einer Organisation oder einem Unternehmen zu erhalten. Dieses Recht ermöglicht es einer Person, zu erfahren, welche Daten über sie gesammelt, verarbeitet und gespeichert werden. Es dient der Transparenz und Kontrolle über die eigenen Daten und ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Das Recht auf Auskunft ist in verschiedenen Datenschutzgesetzen verankert und kann von Einzelpersonen gegenüber Unternehmen oder Behörden geltend gemacht werden.
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Seit nunmehr 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzrecht – die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erstmals wird damit europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher ist die DS-GVO von großer Bedeutung. Denn durch die neuen Regelungen werden Sie in Ihrer Selbstbestimmung und Kontrolle über Ihre Daten gestärkt. Was…