Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht aufbringen können. Sie soll sicherstellen, dass auch finanziell schwächere Bürger ihr Recht vor Gericht durchsetzen können. Die PKH deckt Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise ab. Ob und in welchem Umfang PKH gewährt wird, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers sowie von den Erfolgsaussichten der Klage ab.