Plattformbeschäftigte sind Personen, die ihre Arbeit über digitale Plattformen annehmen und ausführen. Ihr Beschäftigungsstatus ist oft nicht eindeutig, da sie formal als Selbstständige oder Freiberufler gelten, aber in ihrer Tätigkeit oft durch Algorithmen der Plattformen gesteuert und kontrolliert werden. Dies führt häufig zu Debatten über ihre soziale Absicherung, Arbeitsbedingungen und die Frage, ob sie nicht als abhängige Arbeitnehmer einzustufen sind. Beispiele sind Essenslieferanten, Taxifahrer oder Crowdworker, die ihre Aufträge über eine App erhalten.
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Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit revolutioniert die Gig Economy. Erfahren Sie, wie der neue Rechtsrahmen Scheinselbstständigkeit bekämpft, den Schutz von Plattformbeschäftigten stärkt und den Einsatz von Algorithmen reguliert.