PKH

Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die es Personen mit geringem Einkommen ermöglicht, ihre Rechte vor Gericht zu verfolgen oder sich zu verteidigen, ohne die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren selbst tragen zu müssen. Sie soll sicherstellen, dass auch finanziell schwächere Bürger Zugang zur Justiz haben. Die PKH wird auf Antrag gewährt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann die PKH mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt werden.