OVG NRW

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) ist die höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW und hat seinen Sitz in Münster. Es entscheidet unter anderem über Berufungen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte und Normenkontrollanträge. Im Bereich der Corona-Hilfen hat das OVG NRW maßgebliche Entscheidungen zur Auslegung von Förderrichtlinien und Rückforderungen getroffen.