Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist das höchste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. In mehreren Entscheidungen zur Corona-Überbrückungshilfe vertrat es die strenge Rechtsauffassung, dass nach Ablauf der EU-Frist am 30. Juni 2022 keine neuen Bewilligungen mehr erfolgen durften, unabhängig von der zeitlichen Stellung der Anträge.

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Das VG Hamburg widerspricht dem OVG Münster: Corona-Überbrückungshilfen dürfen auch nach Ablauf der EU-Frist im Juni 2022 bewilligt werden. Erfahren Sie mehr über das Urteil 16 K 131/24.

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Das EuGH-Urteil TOODE (C-653/23) definiert den Zeitpunkt der Beihilfegewährung neu und korrigiert die deutsche Rechtsprechung zu Corona-Hilfen.

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OVG NRW verschärft Maßstäbe für Corona-Überbrückungshilfen nach dem 30.06.2022. Warum keine pauschalen Rückforderungen drohen und was Unternehmen jetzt wissen müssen.