Die Organhaftung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung von Führungspersonen juristischer Personen, wie Geschäftsführern oder Vorständen, für verursachte Schäden einzustehen. Man unterscheidet dabei zwischen der Innenhaftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und der Außenhaftung gegenüber Dritten, wie etwa Gläubigern oder dem Staat. Eine Haftung entsteht meist dann, wenn die Verantwortlichen ihre gesetzlichen oder vertraglichen Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzen. In diesen Fällen müssen die betroffenen Personen häufig persönlich und unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen für den entstandenen Schaden haften.

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Die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise hat das Stadium der Freiwilligkeit längst verlassen und ist in den Kernbereich der rechtliche…