Die Organhaftung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung von Führungspersonen juristischer Personen, wie Geschäftsführern oder Vorständen, für verursachte Schäden einzustehen. Man unterscheidet dabei zwischen der Innenhaftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und der Außenhaftung gegenüber Dritten, wie etwa Gläubigern oder dem Staat. Eine Haftung entsteht meist dann, wenn die Verantwortlichen ihre gesetzlichen oder vertraglichen Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzen. In diesen Fällen müssen die betroffenen Personen häufig persönlich und unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen für den entstandenen Schaden haften.

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Fachartikel zur Umsetzung von CSRD & CSDDD: Erfahren Sie alles über Organhaftung, ESG-Compliance-Management und die Rolle des Betriebsrates im Nachhaltigkeitsrecht.