Öffentliche Beschaffung

Öffent­li­che Beschaf­fung bezeich­net den Erwerb von Waren, Bau­leis­tun­gen oder Dienst­leis­tun­gen durch staat­li­che Auf­trag­ge­ber wie Ver­wal­tun­gen, Kom­mu­nen oder öffent­li­che Unter­neh­men. Da hier­für Steu­er­gel­der ver­wen­det wer­den, unter­liegt der Pro­zess stren­gen gesetz­li­chen Ver­ga­be­re­geln, die einen fai­ren Wett­be­werb und Trans­pa­renz gewähr­leis­ten sol­len. Dabei müs­sen alle pri­va­ten Anbie­ter gleich­be­han­delt wer­den, um das wirt­schaft­lichs­te Ange­bot für die All­ge­mein­heit zu fin­den. Auf die­se Wei­se stellt der Staat sicher, dass not­wen­di­ge Infra­struk­tu­ren und Ver­wal­tungs­auf­ga­ben effi­zi­ent finan­ziert wer­den.