Öffentliche Beschaffung bezeichnet den Erwerb von Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen durch staatliche Auftraggeber wie Verwaltungen, Kommunen oder öffentliche Unternehmen. Da hierfür Steuergelder verwendet werden, unterliegt der Prozess strengen gesetzlichen Vergaberegeln, die einen fairen Wettbewerb und Transparenz gewährleisten sollen. Dabei müssen alle privaten Anbieter gleichbehandelt werden, um das wirtschaftlichste Angebot für die Allgemeinheit zu finden. Auf diese Weise stellt der Staat sicher, dass notwendige Infrastrukturen und Verwaltungsaufgaben effizient finanziert werden.

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